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RG, 25.11.1927 - II 140/27 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Über die Erfordernisse des kaufmännischen Verpflichtungsscheins. 2. Bedeutung der Wendung "oder für Ihre Order" im kaufmännischen Briefverkehr.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kaufmännischer Verpflichtungsschein.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 119, 119
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56
Konnossement
Aus der Vereinbarung kann nicht geschlossen werden, daß die Klägerin das Konnossement nur für einen Teil der darin angegebenen Mengen oder nur bedingt indossieren wollte (…vgl. Staub/Stranz, Wechselgesetz 13. Aufl. Art. 12 Anm. 5), da sich aus der Urkunde ergibt, daß ein Voll- und nicht ein Teilindossament gegeben wurde; da gegen die Gültigkeit eines Teilindossamentes oder eines bedingten Indossamentes auch beim Konnossement (für den Wechsel vgl. RGZ 11, 148 [153 f]; 119, 422 [424]; jetzt WG Art. 12; für den kaufmännischen Verpflichtungsschein RGZ 119, 119 [122]) Bedenken bestehen können, muß angenommen werden, daß die Parteien ihren Willen in rechtlich unbedenklicher Weise zum Ausdruck gebracht haben.